Zusätzliche Studierstunde

Ab dem Zeitpunkt, ab dem von Seiten der Berufsschule Hallein eine Information im Zuge des „Frühwarnsystems“ erfolgt (Mahnungen), ist für jene Lehrlinge, die 2 oder mehr „Mahnungen“ haben, täglich eine weitere Studierstunde abzuhalten.

Diese zusätzliche Studierstunde findet in der Zeit von 18:05 – 18:55 Uhr statt und es haben die Heimbewohner/innen an dieser zusätzlichen Fördermaßnahme auf „freiwilliger“ Basis teilzunehmen.

„Freiwillig“ deshalb, weil die Erfahrungen in der Vergangenheit zeigten, dass es keinen Sinn macht lernschwache Lehrlinge zu dieser Fördermaßnahme zu „zwingen“. Dadurch würden nur die Qualität dieser Fördermaßnahme sowie das Umfeld für jene, die diese Förderzeit ernsthaft absolvieren möchten, leiden.

Um die Wichtigkeit dieser Fördermaßnahme zu unterstreichen, werden die Ausbildungsbetriebe über die Nichtteilnahme ihres Lehrlings an der zusätzlichen Studierstunde informiert. Es liegt dann in der Entscheidung des Lehrberechtigten, ob sein Lehrling an der zusätzlichen Studierstunde teilzunehmen hat oder ob seine Nichtteilnahme in Ordnung ist.